Alte Zahlungsmittel und Gewichtseinheiten
( lt. Kritzraedt-Chronik )
1499 - 1 gemeiner Gulden machte 2 Hornschgulden
1 Hornschgulden machte 10 Stüber
1511 - ein Malter Roggen wurde auf zwei Goldgulden geschätzt
ein Erbmalter wurde gerichtlich abgelegt mit 13 Hornschgülden
1580/90 - 1Gulden - 20Schillinge -120 Pfennige - 240 Heller
1 Goldgulden galt 44 Stüber / ein alter Reichstaler – 40Stüber
(Stüber waren Kleingroschen-Münzen)
1555 - Jahr der Teuerung durch Trockenheit
ein Fass Roggen - einen Goldgulden
ein Quart Bier - 4 Heller (Münze)
ein Quart Wein - 8 Albus - groschenartige Münze (Geld des kl. Mannes)
(Weisspfennig)
1560-er ein Fass Korn - 16 Stüber
ein Quart Wein - 6 Stüber
ein Pfund Kerzen - 4 Albus
1580-er ein Fass Korn - 21 Stüber
ein Malter Roggen -10 Taler (Silbermünze)
später nur 5 Gulden
gerichtliche Verordnung: 1 Maß Bier - für ein Stüber zu „zappen“.
Ein Malter Roggen - für 5 Gulden (großes Getreidemaß)
fünf-viertel Land wurden mit 21 Goldgulden bezahlt
1540-50-er ein Quart Wein – kostete 40 Heller
ein Fass Roggen – 9 bis 10 Albus
Tagelohn großer Arbeit - 4 Albus (2 bis 4)
ein Paar Schuhe - 1Gulden
ein Quart Wein – 5 Albus /ein Quart Bier – 6 Heller / zwei Tonnen Bier – 26 Albus /
eine Kanne Bier galt einen Stüber
1630 wurde ausgerufen, dass kein fremdes Bier in Gangelt verzapft werden darf!
„Zu besonderen Festen gab selbst der Bürgermeister 3 Tonnen Bier zum besten für 7 Gulden“
Monika Tholen 2023 (lt. Chronik)
(C) 2023 Monika Tholen, Gangelt